Heiko Maas: Plaidoyer für die Frauenquote in der Wirtschaft

  1. ©MEGA

    Lydia Mutsch lors de son intervention
  2. ©MEGA

    Félix Braz, Lydia Mutsch, Heiko Maas, Claude Wolf
  3. ©MEGA

    Heiko Maas lors de son intervention

Als Gastredner anlässlich einer internationalen Konferenz am 15. und 16. Oktober 2015 in Mondorf zum Thema "Gleichstellung von Frauen und Männern in der Entscheidungsfindung" berichtete Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz über seine Erfahrungen mit der Förderung von Gleichberechtigung in der Wirtschaft.

Die Bundesrepublik Deutschland hat eine gesetzliche Frauenquote eingeführt, die seit dem 1. Mai 2015 in Kraft ist. Sie spielt auf 2 Ebenen:

  1. Für Neubesetzungen von Aufsichtsräten wird ab 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent gelten. Diese verbindliche Quote gilt in börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gelten.
  2.  Alle Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, werden per Gesetz verpflichtet, sich für Aufsichtsräte, Vorstände und die oberste Management-Ebene selbst Zielgrößen für den Anteil von Frauen festzulegen.

Der Bundesminister stellte fest dass das Gesetz die Diskussion über die Quote grundlegend geändert hat: "Es geht nicht mehr darum, ob Frauen es in die Spitzen der Wirtschaft schaffen können, sondern es geht nur noch darum, wie sie optimal gefördert werden. Heute wird viel lebhafter und engagierter über Wege der Frauenförderung diskutiert, als zu Zeiten der bloß freiwilligen Maßnahmen – auch das ist ein Erfolg des neuen Gesetzes."

Während einer Gesprächsrunde beleuchteten u.a. Frau Evelyn Regner, Mitglied des europäischen Parlaments und Berichterstatterin des Richtliniensvorschlags "Women on boards" und Frau Annie Cornet, Professorin an der Universität Lüttich und Spezialistin in Genderfragen im Bereich der Entscheidungsfindung die erfolgversprechendsten Strategien um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen.

In ihrer Abschlussrede der Konferenz hat die luxemburgische Ministerin für Chancengleichheit Lydia Mutsch mehrere mögliche Massnahmen aufgezeichnet um eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in den Entscheidungsgremien der Wirtschaft herbeizuführen: von einer Selbstverpflichtung der Unternehmen bis hin zu gesetzlichen Bestimmungen, basierend auf Freiwilligkeit oder mit zwingendem Charakter. "Die positive Auswirkung dieser Massnahmen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ist unbestritten" unterstrich die Ministerin und wies darauf hin dass Gleichstellung von Frauen und Männern in der Entscheidungsfindung auch das Bild einer modernen Gesellschaft mitprägt.

Mitgeteilt vom Ministerium für Chancengleichheit

Dernière mise à jour